Satzung

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen und täglich grüßt das Murmeltier e.V.

(2) Er hat den Sitz in Wörth am Rhein.

(3) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist die Unterstützung von krebs-, schwerst- und chronisch kranken Kindern und Jugendlichen und deren Familien sowie in Ausnahmefällen anderer hilfsbedürftiger Personen durch:

a) die Beschaffung und Überlassung von Mitteln zur Förderung der ganzheitlichen und familienorientierten Betreuung.

b) die Verbesserung der ganzheitlichen und familienorientierten Betreuung dieser Patientengruppe.

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.

(2) Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

§ 5 Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung

§ 7 Der Vorstand

(1) Dem Vorstand gehören an:

a) der Vorsitzende

b) der erste Schatzmeister

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.

§ 9 Aufwandsersatz

Mitglieder und Vorstandsmitglieder haben einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen.

§ 10 Satzungsänderung

(1) Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich.

§ 11 Beurkundung von Beschlüssen

Die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen erfassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen.

§ 12 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

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